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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Seminare, Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen des Instituts Enkelmann


Institut Dr. Enkelmann · Inhaberin: Dr. Claudia E. Enkelmann · Altkönigstraße 38C · 61462 Königstein/Taunus

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) liegen alle Leistungen im Rahmen der Seminare, Coachings, Trainings, Lehrgänge und sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen (im Folgenden gemeinsam „Qualifizierungsmaßnahme“) des Instituts Dr. Enkelmann, Inhaberin Dr. Claudia E. Enkelmann (im Folgenden „Institut Enkelmann“) zugrunde. Die Qualifizierungsmaßnahmen finden im Präsenzformat in den Räumen des Instituts Enkelmann in Königstein/Taunus oder an externen Veranstaltungsorten, im Onlineformat über das Internet oder in einer Kombination beider Formate (Blended-Learning) statt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Teilnehmenden erkennt das Institut Enkelmann nicht an, es sei denn, das Institut Enkelmann hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Spätestens mit der Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme gelten diese AGB als angenommen.

(4) Teilnehmende im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Weiterbildung eine Qualifizierungsmaßnahme buchen. Organisationen im Sinne dieser AGB sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die rechtsverbindliche Anmeldung erfolgt über das Online-Buchungssystem der Website enkelmann.de, per E-Mail an info@enkelmann.de, telefonisch unter +49 6174 3980 oder auf dem Postweg. Die Buchungsfrist endet, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme.

(2) Eingabefehler bei einer Online-Anmeldung können durch eine kurze schriftliche Mitteilung (E-Mail an info@enkelmann.de genügt) korrigiert werden, spätestens jedoch bis zu einer Woche vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme.

(3) Da die Teilnehmerzahl je Maßnahme begrenzt ist, berücksichtigen wir Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Institut Enkelmann die Anmeldung schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt.

(4) Sofern der Teilnehmende Verbraucher (§ 13 BGB) ist, weisen wir zusätzlich auf das gesetzliche Widerrufsrecht hin. Näheres regelt unsere Widerrufsbelehrung, die dem Vertragsschluss vorgeschaltet und auf unserer Website unter /widerruf abrufbar ist.

(5) Buchungen können über Fernkommunikationsmittel (Website, E-Mail, Telefon, Telefax) erfolgen. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, erfüllt das Institut Enkelmann die Informationspflichten für Fernabsatzverträge gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB: Interessierte erhalten vor Abgabe ihrer Vertragserklärung alle wesentlichen Informationen zur Veranstaltung (Inhalt, Termin, Ort, Dauer, Unterrichtsstunden, Preis), diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular.

§ 3 Rücktritt, Stornierung, Umbuchung

(1) Unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Teilnehmende bzw. seine Organisation bis zum Beginn der Qualifizierungsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist kostenlos, wenn er spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme erklärt wird. Statt eines Rücktritts kann jederzeit ein Ersatzteilnehmender benannt werden.

(2) Geht die Rücktrittserklärung nach diesem Zeitpunkt ein oder nimmt der Angemeldete ohne Erklärung nicht teil, ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Zahlungspflicht entfällt, wenn der frei gewordene Platz durch einen Ersatzteilnehmenden besetzt werden kann. Es steht dem Teilnehmenden zudem frei nachzuweisen, dass dem Institut Enkelmann kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Umbuchungen auf eine andere Qualifizierungsmaßnahme sind bis 14 Tage vor Beginn der ursprünglich gebuchten Maßnahme kostenlos möglich. Bei späterer Umbuchung gelten die Regelungen nach Absatz 2 entsprechend.

(4) Für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Erklärung (E-Mail an info@enkelmann.de genügt) beim Institut Enkelmann maßgeblich.

(5) Das Institut Enkelmann behält sich vor, eine Qualifizierungsmaßnahme abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird oder eine geeignete Trainerin bzw. ein geeigneter Trainer nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(6) Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 4 Änderungsvorbehalt

(1) Die Inhalte unserer Qualifizierungsmaßnahmen werden fortlaufend aktualisiert. Die tagesaktuellen Angaben finden Sie auf der Website enkelmann.de. Das Institut Enkelmann behält sich den Wechsel von Trainerinnen bzw. Trainern vor. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nicht.

(2) Notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen sind zulässig, soweit sie den Charakter und das Thema der Qualifizierungsmaßnahme nicht wesentlich verändern.

(3) Bei einer wesentlichen Änderung von Termin oder Inhalt kann der Teilnehmende bzw. die Organisation innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Eine Aufrechnung durch den Teilnehmenden bzw. die Organisation ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(4) Eine nur teilweise Teilnahme berechtigt nicht zu einer Minderung der Gebühr.

(5) Bei Qualifizierungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten wird auf Wunsch Ratenzahlung eingeräumt. In diesem Fall kann der Vertrag zudem mit angemessener Frist zum Ende einzelner Lehrgangsabschnitte, mindestens jedoch in halbjährlichem Abstand, gekündigt werden.

§ 6 Onlineformat: Durchführung und technische Voraussetzungen

(1) Bei Onlineformaten erhalten Teilnehmende einen Zugangslink zum virtuellen Seminarraum. Über diesen Link können sie der Präsentation folgen und – je nach Format – aktiv oder passiv teilnehmen.

(2) Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, vor Beginn der Maßnahme die technischen Voraussetzungen (stabile Internetverbindung, aktueller Browser, funktionierendes Mikrofon und Kamera, ausreichende Bandbreite) zu schaffen und ihre Verbindung zu prüfen. Wir empfehlen dringend, mindestens 15 Minuten vor Beginn den Zugang zu testen; bei erstmaliger Teilnahme möglichst am Vortag.

(3) Eine Erstattung der Teilnahmegebühren wegen technischer Probleme auf Seiten der Teilnehmenden ist nicht möglich. Kann eine Maßnahme aufgrund technischer Probleme auf Seiten des Instituts Enkelmann nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, wird die Gebühr anteilig erstattet oder es wird nach billigem Ermessen ein Gutschein für eine spätere Maßnahme ausgestellt.

§ 7 Nutzungsbedingungen für Online-Zugänge

(1) Zugangsdaten zu Onlineformaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei Missbrauch behält sich das Institut Enkelmann Schadensersatzansprüche in Höhe der Teilnahmeentgelte der unberechtigt teilnehmenden Personen vor.

(2) Teilnehmende verpflichten sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmender, von denen sie im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme Kenntnis erlangen, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen.

§ 8 Unterkunft und Anreise

Bei Präsenzterminen buchen und tragen die Teilnehmenden bzw. ihre Organisationen Unterkunft, Verpflegung sowie die Kosten der An- und Abreise selbst.

§ 9 Teilnahmebescheinigung

Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn der Teilnehmende an mindestens 70 % der Qualifizierungsmaßnahme anwesend war. Die Teilnahmebescheinigung enthält die Bezeichnung und das Thema der Veranstaltung, den Zeitraum mit Anzahl der Unterrichtsstunden sowie die durchführende Stelle.

§ 10 Urheber- und Markenrecht

(1) Alle vom Institut Enkelmann zur Verfügung gestellten Schulungs-, Lehr- und Arbeitsmaterialien einschließlich der Werke von Nikolaus B. Enkelmann und Dr. Claudia E. Enkelmann sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Instituts Enkelmann weder ganz noch auszugsweise vervielfältigt, übersetzt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

(2) Im Rahmen von Blended-Learning-Maßnahmen eingesetzte Software ist ebenfalls durch Urheber- und Markenrechte geschützt und darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verbreitet werden.

§ 11 Haftung

(1) Die Haftung des Instituts Enkelmann für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflichten).

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Das Institut Enkelmann übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme bestimmte Qualifikationen oder wirtschaftliche Erfolge erzielt werden.

(4) Für den Inhalt der ausgehändigten Seminarunterlagen haftet das Institut Enkelmann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den fünffachen Betrag der jeweiligen Teilnahmegebühr.

(5) Schadensersatzansprüche verjähren, sofern nicht vorsätzlich verursacht, innerhalb eines Jahres nach Erbringung der Leistung.

§ 12 Ansprechpersonen, Kritik und Beschwerden

(1) Für lehrgangsbezogene Fragen, Probleme, Kritik und Reklamationen steht den Teilnehmenden in jeder Qualifizierungsmaßnahme eine verantwortliche Ansprechperson zur Verfügung. Diese wird zu Beginn der Veranstaltung benannt; darüber hinaus ist die Institutsleitung jederzeit unter info@enkelmann.de oder telefonisch unter +49 6174 3980 erreichbar.

(2) Beschwerden können auch in anonymisierter Form abgegeben werden, insbesondere über das Feedback-Formular auf der Website enkelmann.de sowie über die anonymen Feedbackbögen, die im Rahmen jeder Veranstaltung ausgegeben werden. Alle Rückmeldungen werden ausgewertet und fließen in die Verbesserung unserer Bildungsangebote ein.

§ 13 Datenschutz

Das Institut Enkelmann verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden gemäß der Datenschutzerklärung, die auf der Website enkelmann.de unter „Datenschutz“ abrufbar ist.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Formklausel.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck der AGB entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Königstein/Taunus.


Stand dieser AGB: 1. Juli 2026